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Minijobber

Was genau ist ein Minijob?

Ein Minijob ist ein geringfügiger Teilzeitjob. Der Bruttoverdienst beträgt maximal 450 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr. Bei Mini-Arbeitgebern sind die Einkünfte in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei, es fallen also keine Steuern an.

Der Arbeitgeber kann sowohl die Sozialversicherungsbeiträge als auch die Lohnsteuer pauschal berechnen und abführen. Wichtig: “Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Miniarbeiter”, sagt Isabel Klocke vom Steuerzahlerverband. Dieser betrug zum 1. Juli 9,60 Euro.

Minijobber seien in fast allen Branchen aktiv, sagt Wolfgang Buschfort, Sprecher der Minijob-Zentrale. Vor allem in der Lebensmittelindustrie, im Einzelhandel und in der Freizeit. Und nicht zuletzt in Privathaushalten – und dort zum Beispiel als Haushaltshilfe oder Gärtner.

Welche Abgaben für einen Minijobber kommen auf private Haushalte zu?

„In der Regel werden Minijobs in privaten Haushalten pauschaliert in Höhe von 14,99 Prozent des Monatslohns von Miniworkern“, erklärt Klocke. Verdient ein Mini-Arbeiter beispielsweise 300 Euro brutto im Monat, zahlt der Arbeitgeber 44,97 Euro Steuern.

Gibt es auch steuerfreie Löhne für Miniarbeiter?

Ja, so ist es. “Mit dem Extra kann die Grenze von 450 Euro pro Monat tatsächlich erhöht werden, ohne den Miniarbeiterstatus zu verlieren”, sagte Klocke. Weitere Leistungen sind beispielsweise Gutscheine, Steuern für Sonn- und Feiertage sowie Steuern für Nachtarbeit, betriebliche Altersvorsorge und Arbeitstickets.